Rechtsgebiete
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Bei anderen juristischen Themen können wir für Sie auf unser seit Jahren bewährtes Netzwerk an spezialisierten Rechtsanwälten und Notaren zurückgreifen. Sprechen Sie uns einfach an. Wir leiten Ihren Fall gerne an einen spezialisierten Kollegen weiter.
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht bildet für Arbeitgeber die Grundlage ihres wirtschaftlichen Handelns, für den Arbeitnehmer die Sicherstellung seines Einkommens. Dieses Spannungsfeld, dass sich durch Megatrends wie der Demografische Wandel, Digitalisierung, den zunehmenden globalen Wettbewerb, Individualisierung sowie neue Kommunikations – und Produktionsprozesse in einem stetigen Wandel befindet, soll das Arbeitsrecht ordnen. Die daraus resultierenden Rechte und Pflichte der Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden immer komplexer und selbst für Experten immer schwerer zu durchschauen. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht behalten für Sie den Überblick.
Anbahnung des Arbeitsverhältnisses
Am Anfang eines Arbeitsverhältnisses stehen das Bewerbungsgespräch und der Abschluss eines Arbeitsvertrages. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen und Zusatzvereinbarungen. Mit der Wahl den richtigen Formulierungen im Arbeitsvertrag erleichtern Sie sich die Prozessführung enorm, wenn es später mal zu einem Streit kommen sollte.
Auflösung des Arbeitsverhältnisses
Bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind sowohl aus der Sicht des Arbeitgebers als auch aus der Sicht des Arbeitnehmers Formalitäten zu beachten. Ferner haben Arbeitnehmer stets die sozialversicherungsrechtlichen Folgen bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Blick zu behalten (v.A. Arbeitslosenversicherung).
Weiter sind die gesetzlich oder vertraglich geregelten Kündigungsfristen sowie, bei einer Anzahl von mehr als zehn Arbeitnehmern im Betrieb, Kündigungsgründe zu beachten. Arbeitnehmer haben das Recht, eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung im Rahmen einer sog. Kündigungsschutzklage gerichtlich überprüfen zu lassen.
Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses steht dem Arbeitnehmer ein wohlwollend zu formulierendes Arbeitszeugnis zu, das sich auch auf die Leistungen und das Verhalten des Arbeitnehmers erstreckt. Bei der Abfassung und Überprüfung von Arbeitszeugnissen in der sich über die Jahre entwickelten „Zeugnissprache“ unterstützen wir Sie gerne.
Familienrecht
Streitigkeiten im Familienrecht sind häufig emotional. Sowohl für Eltern als auch für die betroffenen Kinder bedeuten Trennung und Scheidung häufig grundlegende Änderungen des bisherigen familiären Zusammenlebens. Hinzu kommen regelmäßig Existenzängste. Wir verfügen im Familienrecht über mehr als 30 Jahre Erfahrung. Durch den jährlichen Besuch von Fortbildungen verfügen wir über fundierte rechtliche Kenntnisse im Familienrecht. Damit können wir Sie in allen Aspekten des Familienrechts kompetent und schnell beraten und das in Ihrem Leben entstandene Chaos schnellstmöglich wieder in geregelte Bahnen gelenkt wird.
Scheidungssachen
Eine Ehe kann geschieden werden, sobald die Ehegatten ein Jahr voneinander getrennt gelebt haben. Mit der Scheidung der Ehe wird gleichzeitig der Versorgungsausgleich durchgeführt, bei dem die während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Altersvorsorge aufgeteilt werden. Soweit die Ehegatten während der Dauer der Ehe einen Vermögenszuwachs erwirtschaftet haben, wird auch dieser im Rahmen des Scheidungsverfahrens aufgeteilt.
Kindschaftssachen
Grundsätzlich üben die Eltern die elterliche Sorge gemeinsam aus. Dabei entscheiden sie unter anderem gemeinsam, wo ihr Kind lebt und wann und mit wem es Umgang hat. Ein anwaltliches oder sogar gerichtliches Eingreifen wird erforderlich, wenn die Eltern sich über Kindes-Angelegenheiten nicht einigen können. Dies kann beispielweise dann der Fall sein, wenn sich die Eltern nicht einigen können, bei welchem Elternteil das Kind leben soll oder an welchen Tagen der andere Elternteil das Kind persönlich betreuen darf. Über Ihre und die Rechte Ihres Kindes in solchen Situationen beraten wir Sie gerne.
Unterhaltssachen
Der Elternteil, der die gemeinsamen Kinder betreut, kann in der Regel vom anderen Elternteil die Zahlung von Unterhalt beanspruchen. Dabei wird zwischen dem Unterhalt für die Kinder und dem Unterhalt für den Ehegatten unterschieden. Wieviel Unterhalt von wem und an wen zu bezahlen ist, hängt insbesondere vom Alter der Kinder und von den Einkommensverhältnissen der Eltern ab. Gemeinsam mit Ihnen verschaffen wir uns einen Überblick über Ihre finanziellen Verhältnisse und die des anderen Elternteils. Dabei setzen wir Ihre gegenüber dem anderen Ehegatten zustehenden Auskunftsansprüche durch. Auf dieser Grundlage berechnen wir transparent den jeweils geschuldeten Unterhalt. Insbesondere bei der Bewertung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse gehen wir äußerst diskret und professionell vor.
Strafrecht
Betroffene oder Opfer in einem Strafverfahren sind häufig von anwaltlicher Beratung abhängig. Geben Sie ohne anwaltliche Beratung keine Aussage oder sonstige Stellungnahme gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft ab.
Verkehrsrecht
Wer den Schaden hat braucht für den Spott nicht zu sorgen. Bei fremdverschuldeten Verkehrsunfällen stehen Ihnen umfassende Schadensersatzansprüche gegen die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung zu. Lassen Sie sich von dieser nicht hinters Licht führen, sondern begegnen Sie ihr auf Augenhöhe. In Ihrem Namen kümmern wir uns um eine zügige und professionelle Schadensregulierung. Dabei entstehende Rechtsanwaltskosten sind in den meisten der Fälle von der gegnerischen Versicherung zu tragen. Bei einfacheren Unfallhergängen reicht oft ein kurzes Telefonat mit uns aus, um alles Erforderliche in die Wege zu leiten.
Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Trunkenheit im Verkehr können zu einem Fahrverbot führen. Doch viele der verhängten Fahrverbote erweisen sich als rechtswidrig. Wir unterstützen Sie dabei, sich gegen Sie erlassene Bußgeldbescheide und Fahrverbote zu verteidigen.
Kosten
Die Kosten für unsere Tätigkeit sind gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgelegt. Die danach in unserer Kanzlei anfallenden Gebühren richten sich insbesondere nach dem jeweiligen Streitwert.
Von den Regelungen im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz kann durch Honorarvereinbarungen abgewichen werden. Im Einzelfall kann sich für Sie die Vereinbarung eines Stundensatzes oder einer Pauschalvergütung lohnen. Wir beraten sie diesbezüglich gerne.
Sollten sie sich die Kosten für einen Rechtsanwalt nicht leisten können, besteht im Rahmen der Beratungshilfe und der Prozesskostenhilfe die Möglichkeit, dass die anfallenden Gebühren von der Staatskasse übernommen werden. Auch über diese Möglichkeit beraten wir sie gerne.